Teilnahmebedingungen
Wiener Sommerlaufcup
1 - Anmeldung, Zahlungskonditionen & Rückerstattung, Zeitmessung
(a) Online Anmeldung: Die Anmeldung zu allen Bewerben des Sommerlaufcups ist über die Website https://time-now-sports.at/#anmeldung möglich.
(b) Nachnennungen sind für alle Bewerbe nach dem jeweiligen offiziellen Voranmeldeschluss direkt am Wettkampftag bis 15 min vor dem Start im Start/Ziel Bereich möglich. Bei Nachnennungen erhöht sich die Nenngebühr laut Ausschreibung für die einzelnen Läufe oder den gesamten Laufcup.
(c) Die Bezahlung der Nenngebühr erfolgt im Zuge der Online-Anmeldung. Bei Nachnennungen am Wettkampftag ist nur Barzahlung möglich. Bei Kindern und Jugendlichen kann die Anmeldung nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erfolgen.
(d) Bei Online-Anmeldungen mit Angabe der E Mail Adresse erhalten alle Teilnehmer eine Anmeldebestätigung zugesandt.
(e) Die Abholung der Startunterlagen ist am jeweiligen Wettkampftag ab 07:30 Uhr direkt beim Voranmeldeschalter im Start/Ziel Bereich möglich.
(f) Die Startnummern sind nicht übertragbar. Nach persönlicher Absprache mit den Veranstaltern können jedoch bis zum Voranmeldeschluss Namensänderungen vorgenommen werden.
(g) Wenn ein angemeldeter Teilnehmer / eine angemeldete Teilnehmerin, egal aus welchem Grund, nicht startet, so besitzt er / sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.
(h) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat das Recht auf einen Startplatz und auf die Teilnahme an der Veranstaltung, sowie die Anmeldung ordnungsgemäß durchgeführt und die Bezahlung des Startgeldes getätigt wurde. Nur bei vollständigem und ungerechtfertigtem Ausfall der Veranstaltung kommt eine Rückbezahlung des Startgeldes in Betracht. Dabei entsteht aber kein Rechtsanspruch auf Leistungen, die kostenlos beizustellen die Veranstalter angekündigt haben.
(i) Änderungen im Streckenverlauf oder im Ablauf der Veranstaltung sind von Seiten der Veranstalter jederzeit möglich, v.a. aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von behördlicher Vorschrift.
(j) Die HöchstteilnehmerInnenzahl liegt insgesamt für alle Bewerbe bei 500 Personen. Die Veranstalter behalten sich vor, Anmeldungen, die darüber hinaus gehen, abzulehnen. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt, zu dem die Nenngelder bei den Veranstaltern einlangen, gereiht.
(k) Die Zeitnehmung erfolgt durch die Firma Time Now Sports mittels an der Startnummer angebrachter Transponder. Die Startnummer muss in voller Größe, gut sichtbar auf der Brust getragen werden. 4 Sicherheitsnadeln werden jedem Teilnehmer zur Verfügung gestellt.
(l) Bei Reklamationen sowie für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Abrechnung steht Ihnen das Team der Veranstaltung unter office@sommerlaufcup.at gerne zur Verfügung.
2 - Teilnahme, Ausschluss, Disqualifikation
(a) Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, an einem der Bewerbe des Sommerlaufcups teilzunehmen. Kinder und Jugendliche können von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
(b) Es ist grundsätzlich nicht gestattet, an den Läufen des Sommerlaufcups mit einem Sportgerät außer Nordic Walking Stöcken teilzunehmen. Dieses Verbot beinhaltet u.a. auch Rollstühle, Rennrollstühle, Kinderwägen, Scooter und Fahrräder. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Die Nichteinhaltung dieser Regelung führt zur Disqualifikation des jeweiligen Teilnehmers / der jeweiligen Teilnehmerin.
(c) Informationen zu Organisation und Ablauf der Veranstaltung werden auf der Website www.sommerlaufcup.at veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen können auch am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Etwaige Anweisungen der Veranstalter bzw. ihres befugten Personals, das als solches gekennzeichnet ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Andernfalls sind die Veranstalter befugt, Personen, die den ausdrücklichen Anweisungen der Veranstalter oder ihres Personals zuwiderhandeln, aus der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren.
(d) Die einzelnen Läufe des Sommerlaufcups finden bei jedem Wetter statt. Siehe auch Punkt 3 (b).
(e) Hat ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin bei der Anmeldung unrichtige Daten angegeben, welche die Beurteilung seiner / ihrer sportlichen Leistung verfälschen, so sind die Veranstalter berechtigt, die jeweilige Person zu disqualifizieren. Selbiges gilt für Personen, die einer Sperre durch die NADA oder durch einen anderen nationalen Sportverband unterliegen sowie für Personen, die gedopt an den Start gehen. Erfüllt ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin einen dieser Punkte, die zur Disqualifikation führen können, so ist die Anmeldung und damit das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin und den Veranstaltern nicht rechtsgültig, da sie nicht mit den Teilnahmebedingungen des Sommerlaufcups übereinstimmt.
3 - Haftungsausschluss
(a) Die Veranstalter haften nicht für Sach- und Vermögensschäden.
(b) Bei "Höherer Gewalt" (z.B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung seitens der Veranstalter, den TeilnehmerInnen Schadenersatz zu leisten.
(c) Die TeilnehmerInnern sind selber dafür verantwortlich, vor der Teilnahme an einem der Bewerbe des Sommerlaufcups ihren Gesundheitszustand von einem Arzt / einer Ärztin überprüfen zu lassen. Für gesundheitliche Risiken der TeilnehmerInnen übernehmen die Veranstalter keine Haftung.
(d) Für Personen, die über keine gültige Anmeldung für den Bewerb verfügen, an dem sie teilnehmen, übernehmen die Veranstalter keinerlei Haftung.
4 - Datenerhebung und -verwertung
(a) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des Sommerlaufcups stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass ihre bei der Anmeldung bekannt gegebenen, personenbezogenen Daten gespeichert und verwertet werden, um die Veranstaltung durchführen und ordnungsgemäß abwickeln zu können. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stimmt zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten an Firmen weitergegeben werden dürfen, um die Zeitnehmung sowie die Erstellung und Veröffentlichung der Ergebnislisten zu ermöglichen sowie mein Name, Vorname, Verein und Geburtsjahrgang in den, auf der Homepage veröffentlichten Ergebnislisten aufscheint.
(b) Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews von und mit der Teilnehmerin / dem Teilnehmer dürfen von den Veranstaltern verbreitet und veröffentlicht werden, ohne dass von Seiten der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin ein Anspruch auf Vergütung entsteht.
(c) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des Sommerlaufcups stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten in StarterInnen- und Ergebnislisten veröffentlicht werden dürfen. Dies beinhaltet auch die mediale Verbreitung in Online-, Print-, Hörfunk- und Rundfunkmedien.
(d) Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des Sommerlaufcups stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekannt gegebene E-Mail-Adresse von den Veranstaltern verwendet werden darf, um weitere Informationen zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben.
(e) Teilnehmer, die keine weiteren Zusendungen erhalten wollten, können sich über ein Mail an office@sommerlaufcup.at vom Erhalt weiterer Infos abmelden.